Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung

Für eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung innerorts können Sie sich zunächst an die Mitarbeiter im Friolzheimer Rathaus wenden, geht die geplante Nutzung über ein bestimmtes Maß hinaus, kann es sein, dass das Landratsamt beteiligt werden muss. Sind überörtliche Straßen tangiert, wenden Sie sich bitte in jedem Fall an das Landratsamt.

Ansprechpartner

Hauptamt
Rathaus Unterreichenbach

Telefon: 07235 9333-20
Telefax: 07235 9333-33
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Sprechzeiten

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14:00 - 19:00 Uhr