Kinderreisepass wird abgeschafft!
Wer mit seinen Kindern verreist, konnte bislang einen Kinderreisepass beantragen. Der ein Jahr gültige Kinderreisepass wird abgeschafft, um eine einheitliche Lösung für die deutschen Passdokumente zu erzielen. Ab dem 1. Januar 2024 sollen Eltern für ihre Kinder ausschließlich einen sechs Jahre gültigen elektronischen Reisepass beantragen können. Das ist auch heute schon möglich und hat den Vorteil, dass bei Reisen ins Ausland keine Einschränkungen zu erwarten sind, wie sie der 12 Monate gültige Kinderreisepass je nach Transit- und Zielland mit sich bringt.
Dieser Reisepass wird Ihnen nicht mehr am gleichen Tag vor Ort ausgestellt werden können, sondern wird in der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Urlaubsplanung dann eine Lieferzeit von 3-6 Wochen.
Falls Sie mit Ihren Kindern nur in Europa (ohne England) verreisen, können Sie auch einen Personalausweis für unter 12 Jährige beantragen. Die Lieferzeit hierfür beträgt in der Regel 2-3 Wochen.
Was Eltern wissen müssen:
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt/oder Bürgerbüro und vereinbaren Sie einen Termin.
Voraussetzungen
- Anwesenheit des Kindes zur Identitätsprüfung und um die Fingerabdrücke zu nehmen.
- Ab dem 10. Lebensjahr muss auch eine Unterschrift für das Ausweisdokument abgegeben werden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Alter Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder
- Personalausweis oder
- Biometrischer Reisepass oder
- Geburtsurkunde des Kindes falls noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde, oder das vorhandene Ausweisdokument verloren wurde
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (erhält man im Einwohnermeldeamt); Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beider sorgeberechtigter Elternteile zur Unterschriftskontrolle
Welche Gebühren fallen an?
Personalausweis für Minderjährige = 22,80 Euro
Reisepass für Minderjährige = 37,50 Euro
Verlieren bereits ausgestellte Kinderreisepässe Ihre Gültigkeit?
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zu Ihrem Ablaufdatum (laufen 2024 ab) gültig.
Falls Sie einen Urlaub planen, beachten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes die Einreise- und Zollbestimmungen (benötigte Reisedokumente) Ihres Reiselandes.
Bitte beachten Sie, dass man in Unterreichenbach die Gebühren für Ausweisdokumente nur in bar bezahlen kann!