Information zur Datenerhebung – Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Für die Gewerbean-, -um- und -abmeldungen, sowie Ausnahmeregelungen werden nach der Gewerbeordnung (GewO) personenbezogene Daten für das Gewerberegister im Gewerbebüro erhoben.
Für die Gewerbean-, -um- und -abmeldungen, sowie Ausnahmeregelungen werden nach der Gewerbeordnung (GewO) personenbezogene Daten für das Gewerberegister im Gewerbebüro erhoben.