Vaterschaftsanerkennung
Die Anerkennung der Vaterschaft ist jederzeit – auch schon vor der Geburt des Kindes – möglich. Rechtsfolgen der Anerkennung (z.B. Unterhaltsansprüche, Staatsangehörigkeit des Kindes) können jedoch erst geltend gemacht werden, wenn die Anerkennung wirksam ist. Beim Jugendamt oder Standesamt erfolgt die Beurkundung der Vaterschaft gebührenfrei. Die Beurkundung beim Notar oder Amtsgericht ist hingegen kostenpflichtig.
Ihr Ansprechpartner
Sprechzeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 16:00 - 19:00 Uhr
Zuständiges Amt
Das könnte Sie interessieren
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Vaterschaftsanerkennung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: