Öffentliche Bekanntmachungen

Die Gemeinde Unterreichenbach gibt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde an dieser Stelle im Internet bekannt. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde können während der Sprechzeiten kostenlos im Hauptamt des Rathauses, Im Oberdorf 15, 75399 Unterreichenbach eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung auch zugesandt werden.

2024