Abbuchungsermächtigung
Durch das Erteilen einer Abbuchungsermächtigung wird der Zahlungsverkehr mit der Gemeindeverwaltung wesentlich erleichtert:
- Die Steuer- oder Gebührenbeträge werden zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht, Sie müssen keine Termine mehr überwachen.
- Das (lästige) Ausfüllen von Überweisungsvordrucken entfällt.
- Es fallen keine Mahngebühren und Säumniszuschläge mehr an.
- Sie können Ihre Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.