Abbuchungsermächtigung

Durch das Erteilen einer Abbuchungsermächtigung wird der Zahlungsverkehr mit der Gemeindeverwaltung wesentlich erleichtert:

  • Die Steuer- oder Gebührenbeträge werden zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht, Sie müssen keine Termine mehr überwachen.
  • Das (lästige) Ausfüllen von Überweisungsvordrucken entfällt.
  • Es fallen keine Mahngebühren und Säumniszuschläge mehr an.
  • Sie können Ihre Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.