Baugenehmigung, Bauantrag, Bauvoranfrage
Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, müssen Sie im Rahmen des umfassenden Baugenehmigungsverfahrens einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung stellen, sofern nicht das Kenntnisgabeverfahren oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in Betracht kommt.
Ansprechpartner
Hauptamt
Rathaus Unterreichenbach
Telefon:
07235 9333-20
Telefax:
07235 9333-33
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14:00 - 19:00 Uhr
Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Baugenehmigung, Bauantrag, Bauvoranfrage finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: