Beglaubigung von Unterschriften
Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben. Im Rathaus können Schriftstücke beglaubigt werden, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder die aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Unterschriften, für die eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, müssen Sie sich an das Notariat in Bad Liebenzell wenden.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Rathaus Unterreichenbach
Telefon:
07235 9333-22
Fax:
07235 9333-33
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Sprechzeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14:00 - 19:00 Uhr