Feuerwerk

Feuerwerke müssen, auch im Rahmen von Geburtstagsfeierlichkeiten und Hochzeiten, angemeldet werden. Für die Anzeige privater Feuerwerke gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerkes, die Erlaubnis kann im Rathaus erteilt werden.

Beabsichtigte Feuerwerke der Klasse II / F2 müssen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Klasse III / F3 und höher müssen ganzjährig gegenüber dem Landratsamt angezeigt werden. Die Anzeige muss 4 Wochen vorher erfolgen.

Ansprechpartner

Hauptamt
Rathaus Unterreichenbach

Telefon: 07235 9333-20
Telefax: 07235 9333-33
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14:00 - 19:00 Uhr

Zuständiges Amt

Anschrift

Vogteistraße 42-46
75365 Calw
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Telefon: 07051 160-0
Telefax: 07051 160-388
Landkreis Calw