Feuerwerk
Feuerwerke müssen, auch im Rahmen von Geburtstagsfeierlichkeiten und Hochzeiten, angemeldet werden. Für die Anzeige privater Feuerwerke gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerkes, die Erlaubnis kann im Rathaus erteilt werden.
Beabsichtigte Feuerwerke der Klasse II / F2 müssen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Klasse III / F3 und höher müssen ganzjährig gegenüber dem Landratsamt angezeigt werden. Die Anzeige muss 4 Wochen vorher erfolgen.
Ansprechpartner
Hauptamt
Rathaus Unterreichenbach
Telefon:
07235 9333-20
Fax:
07235 9333-33
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Sprechzeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14:00 - 19:00 Uhr
Zuständiges Amt
Anschrift
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
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Fax:
07051 160-388
Landkreis Calw