Grundbuch

Das Grundbuch gibt Auskunft über die privatrechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, also über Eigentumsverhältnisse, Hypotheken, Grundschulden oder eingeräumte Rechte am Grundstück (bspw. Überfahrtsrechte). Bevor Sie ein Grundstück erwerben, empfiehlt es sich daher, das Grundbuch des betreffenden Grundstücks einzusehen. Soweit Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Ihnen Abschriften erteilt werden. Abschriften erhält zum Beispiel der Eigentümer des Grundstücks oder ein Gläubiger, der die Zwangsvollstreckung betreiben möchte, die Abschriften erhalten Sie im Rathaus, wo Sie auch das Grundbuch einsehen können.

Eintragungen im Grundbuch werden durch einen Notar vorgenommen, wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an das Notariat in Bad Liebenzell.

Ansprechpartner

Hauptamt
Rathaus Unterreichenbach

Telefon: 07235 9333-20
Telefax: 07235 9333-33
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14:00 - 19:00 Uhr