Kenntnisgabeverfahren
Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um kein verfahrensfreies Vorhaben, können Sie als Bauherr zwischen dem Kenntnisgabeverfahren und der Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens wählen.
Ansprechpartner
Hauptamt
Rathaus Unterreichenbach
Telefon:
07235 9333-20
Telefax:
07235 9333-33
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14:00 - 19:00 Uhr
Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Kenntnisgabeverfahren finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: