Religionsunterricht

Wenn Sie Ihr Kind vom Religionsunterricht abmelden wollen, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung der Schule Ihres Kindes.

Vorgänge

Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Religionsunterricht finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: