Schwerbehinderung
Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Haben Sie einen Grad der Behinderung von 30 oder 40, können Sie die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen. Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen durch unser Standesamt.
Ansprechpartner
Standesamt
Rathaus Unterreichenbach
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Fax:
07235 9333-33
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