Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung
Für eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung innerorts können Sie sich zunächst an die Mitarbeiter im Friolzheimer Rathaus wenden, geht die geplante Nutzung über ein bestimmtes Maß hinaus, kann es sein, dass das Landratsamt beteiligt werden muss. Sind überörtliche Straßen tangiert, wenden Sie sich bitte in jedem Fall an das Landratsamt.
Ansprechpartner
Hauptamt
Rathaus Unterreichenbach
Telefon:
07235 9333-20
Fax:
07235 9333-33
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Sprechzeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14:00 - 19:00 Uhr