Information zur Datenerhebung - Fundbüro

Die Datenerfassung und Datenverarbeitung erfolgt nach §§ 965 und 977 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die personenbezogenen Daten werden für die Fundanzeige nach § 965 GBG, Ersatz von Aufwendungen nach § 970 BGB, Finderlohn nach § 971 BGB, Zurückbehaltungsrecht nach § 972 BGB sowie zum Eigentumsübergang nach § 973 BGB verarbeitet.