Informationen zur Datenerhebung bei der Kundenselbstablesung Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF-Dokument.
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WeiterlesenDie Gemeinde Unterreichenbach erhebt für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbauberechtigten. Von Unternehmer/innen/Unternehmen mit Gewerbebetrieben, die eine Betriebsstätte in Unterreichenbach haben, erhebt sie die Gewerbesteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
WeiterlesenIhre Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit dem Feuerwehrgesetz (FwG) erhoben. Die Daten werden ab sofort gespeichert und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren gelöscht.
WeiterlesenDie Datenerfassung und Datenverarbeitung erfolgt nach §§ 965 und 977 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die personenbezogenen Daten werden für die Fundanzeige nach § 965 GBG, Ersatz von Aufwendungen nach § 970 BGB, Finderlohn nach § 971 BGB, Zurückbehaltungsrecht nach § 972 BGB sowie zum Eigentumsübergang nach § 973 BGB verarbeitet.
WeiterlesenFür die Gewerbean-, -um- und -abmeldungen, sowie Ausnahmeregelungen werden nach der Gewerbeordnung (GewO) personenbezogene Daten für das Gewerberegister im Gewerbebüro erhoben.
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