Information zur Datenerhebung – Obdachlosigkeit

Als wohnungsloser Mensch können Sie sich im Ordnungsamt obdachlos melden. Zur Bearbeitung Ihres Notstandes, zur Verwaltung der Obdachlosenunterkunft und regelmäßigen Überprüfung der Obdachlosigkeit werden von Ihnen personenbezogene Daten erhoben die zur Bearbeitung notwendig sind. Unter anderem werden Sie auch melderechtlich erfasst.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte beigefügtem PDF.