Information zur Datenerhebung – Pässe u. Personalausweise

In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Ausweispflicht, so dass jeder Deutsche (m/w/d) ab 16 Jahren entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen muss (§§ 1 PAuswG). Zudem ist bei jedem Grenzübertritt ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen, das den jeweiligen Einreisebestimmungen entspricht (§ 1 PassG). Ihre Daten werden benötigt, um Ihnen ein Ausweisdokument auszustellen.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte beigefügtem PDF.