Information zur Datenerhebung - Zweitwohnungsteuer

Welche personenbezogenen Daten wir zu vorgenanntem Zweck von Ihnen erheben, ergeben sich aus dem Formblatt „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“. Sobald das Kassen- und Steueramt die von Ihnen unterschriebene Zweitwohnungsteuererklärung erhalten hat, werden die darin von Ihnen angegebenen Daten (Name, Vorname, Adresse, Daten zu Haupt- und Nebenwohnungen, etc.) für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens verarbeitet.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF.