Schwerbehinderung
Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Haben Sie einen Grad der Behinderung von 30 oder 40, können Sie die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.
Ansprechpartner
Standesamt
Rathaus Unterreichenbach
Telefon:
07235 9333-21
Telefax:
07235 9333-33
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 16:00 - 19:00 Uhr
Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Schwerbehinderung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: