Datenschutz bei Dienstleistungen
Die Gemeinde Unterreichenbach erhebt für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbauberechtigten. Von Unternehmer/innen/Unternehmen mit Gewerbebetrieben, die eine Betriebsstätte in Unterreichenbach haben, erhebt sie die Gewerbesteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
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Ihre Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit dem Feuerwehrgesetz (FwG) erhoben. Die Daten werden ab sofort gespeichert und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren gelöscht.
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Die Datenerfassung und Datenverarbeitung erfolgt nach §§ 965 und 977 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die personenbezogenen Daten werden für die Fundanzeige nach § 965 GBG, Ersatz von Aufwendungen nach § 970 BGB, Finderlohn nach § 971 BGB, Zurückbehaltungsrecht nach § 972 BGB sowie zum Eigentumsübergang nach § 973 BGB verarbeitet.
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Für die Gewerbean-, -um- und -abmeldungen, sowie Ausnahmeregelungen werden nach der Gewerbeordnung (GewO) personenbezogene Daten für das Gewerberegister im Gewerbebüro erhoben.
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Die Meldebehörde hat personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können
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