Datenschutz bei Dienstleistungen
Als wohnungsloser Mensch können Sie sich im Ordnungsamt obdachlos melden. Zur Bearbeitung Ihres Notstandes, zur Verwaltung der Obdachlosenunterkunft und regelmäßigen Überprüfung der Obdachlosigkeit werden von Ihnen personenbezogene Daten erhoben die zur Bearbeitung notwendig sind. Unter anderem werden Sie auch melderechtlich erfasst.
weiterlesen
In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Ausweispflicht, so dass jeder Deutsche (m/w/d) ab 16 Jahren entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen muss (§§ 1 PAuswG). Zudem ist bei jedem Grenzübertritt ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen, das den jeweiligen Einreisebestimmungen entspricht (§ 1 PassG). Ihre Daten werden benötigt, um Ihnen ein Ausweisdokument auszustellen.
weiterlesen
Welche personenbezogenen Daten wir zu vorgenanntem Zweck von Ihnen erheben, ergeben sich aus dem Formblatt „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“. Sobald das Kassen- und Steueramt die von Ihnen unterschriebene Zweitwohnungsteuererklärung erhalten hat, werden die darin von Ihnen angegebenen Daten (Name, Vorname, Adresse, Daten zu Haupt- und Nebenwohnungen, etc.) für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens verarbeitet.
weiterlesen
Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Abwicklung des Steuer- und Abgabeverfahrens erhoben und verarbeitet.
weiterlesen
Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können
weiterlesen